Finanzielle Beihilfen können Sie für Akademische Weiterbildungsangebote bei folgenden Stellen beantragen:
- WAFF - Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds und hier finden Sie auch mehr Informationen zum Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds.
- NÖ Bildungsförderung
- Datenbank der Bildungsförderungen
- AMS
Diese Bildungsmaßnahmen können Sie steuerlich absetzen
Fortbildung
Unter "Fortbildung" fallen Bildungsmaßnahmen, die der Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten dienen, die die derzeitige berufliche Tätigkeit betreffen.
Ausbildung
Eine "Ausbildung" liegt vor, wenn die Bildungsmaßnahme zur Erlangung von Kenntnissen dient, die eine künftige Berufsausübung ermöglicht. Sie können die Kosten für eine Ausbildung dann absetzen, wenn sie in Zusammenhang mit einer zum aktuell ausgeübten Beruf verwandten Tätigkeit steht.
Umschulung
Bei einer "Umschulung" ist die Bildungsmaßnahme derart umfassend, dass sie den Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglicht, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist. Das bedeutet, sie zielt auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufs ab. Um eine Umschulung handelt es sich nur dann, wenn bereits ein Beruf ausgeübt wurde.
Als Werbungskosten absetzbar
Lehrgangsbeitrag, Teilnahmebeitrag, Studienbeitrag, Kosten für Unterlagen und Fachliteratur, Kosten für Arbeitsmittel (z. B. anteilige PC-Kosten), zusätzliche Fahrtkosten, Nächtigungskosten, allenfalls Taggelder für die ersten fünf Tage, wenn die Bildungsmaßnahme nicht am Wohn- oder Arbeitsort stattfindet.
Alumnis, Student*innen der FH Campus Wien
Alumnis und Student*innen der FH Campus Wien erhalten bis zu 20% Preisreduktion auf unsere Weiterbildungsangebote.
Informieren Sie sich unter academy[at]fh-campuswien.ac.at
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