Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Weiterbildungsangebote
FH Campus Wien
A-1100 Wien, Favoritenstrasse 226

Fassung vom Mai 2020

A. Öffentlich zugängliche Weiterbildungen

1 Anmeldung, Bewerbung

Anmeldungen bzw. Bewerbungen für eine Weiterbildung haben online über unsere Websites zu erfolgen.

Weiterbildungen ohne formale Zugangsvoraussetzungen

Wenn Sie sich für eine Weiterbildung anmelden, für die keine formalen Zugangsvoraussetzungen nachzuweisen sind, erhalten Sie nach Eingang Ihrer Anmeldung von uns (per E-Mail) eine Anmeldebestätigung. Mit Erhalt der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag über die Teilnahme an der Weiterbildung zwischen Ihnen und uns zu Stande. Ihre Rechnung erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls per E-Mail.

Weiterbildungen mit formalen Zugangsvoraussetzungen

Wenn Sie sich für eine Weiterbildung bewerben, für die formale Zugangsvoraussetzungen nachzuweisen sind (bspw. ein abgeschlossenes facheinschlägiges Studium, eine Mindestanzahl an Berufsjahren etc.), werden wir nach Eingang Ihrer vollständigen Bewerbung Ihre Bewerbungsunterlagen prüfen und Sie ggf., falls vorgesehen, zu einem Aufnahmeverfahren einladen. Bei positiver Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen und, falls vorgesehen, positiver Absolvierung des Aufnahmeverfahrens erhalten Sie von uns (per E-Mail) eine Anmeldebestätigung. Mit Erhalt der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag über die Teilnahme an der Weiterbildung zwischen Ihnen und uns zu Stande. Ihre Rechnung erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls per E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass die Zahl der Teilnahmeplätze in der Regel begrenzt ist. Wir berücksichtigen Bewerbungen grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs, behalten uns jedoch vor, insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer didaktisch zweckdienlichen Ausgewogenheit der Teilnehmenden, eine vom Eingang unabhängige Reihung vorzunehmen bzw. ggf. Bewerbungen abzulehnen. Führen wir ein Aufnahmeverfahren durch, so entscheidet ausschließlich das Aufnahmeverfahren über die Reihung.

2 Teilnahmegebühr

Die Höhe der Teilnahmegebühr entnehmen Sie bitte der Weiterbildungsankündigung. Soweit die FH Campus Wien umsatzsteuerpflichtig ist, beinhaltet die angegebene Teilnahmegebühr auch die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. In der Teilnahmegebühr nicht enthalten sind Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten, derartige Nebenkosten sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Für Prüfungen kann gege-benenfalls eine gesonderte Prüfungsgebühr eingehoben werden (nähere Regelungen dazu siehe Pkt. C.4).

Die Teilnahmegebühr ist, so auf der Rechnung nicht ausdrücklich anderes angegeben ist, binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen sind so zu leisten, dass sie uns am Tag der Fälligkeit spesenfrei auf dem in der Rechnung angegebenen Konto zur Verfügung stehen.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an einer Weiterbildung nicht unterbrochen werden kann. Bei einem späteren Einstieg in eine Weiterbildung oder einem vorzeitigen Ausstieg ist keine Ermäßigung oder Erstattung der Teilnahmegebühr möglich.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen zu verrechnen. Darüber hinaus können wir alle durch den Verzug entstehenden Kosten, insbesondere Mahn- und Inkassospesen sowie ggf. Rechtsanwaltskosten, in Rechnung stellen.

3 Umbuchung, Rücktritt

Sollten Sie Ihre Teilnahme an einer Weiterbildung stornieren müssen, so gelten – sofern in der Weiterbildungsankündigung nicht ausdrücklich anderes angegeben ist und sofern das gesetzliche Widerrufsrecht (siehe Pkt. A.4) nicht anwendbar ist – die nachstehenden Stornobedingungen:

  • Rücktritt bis zwei Wochen vor Beginn: 30 % der Teilnahmegebühr, mind. jedoch 40,- EUR
  • Rücktritt ab dem 13. Tag vor Beginn: 100 % der Teilnahmegebühr

Bei Zertifikatsprogrammen gelten folgende Stornobedingungen:

  • Rücktritt bis sechs Wochen vor Beginn: 30 % der Teilnahmegebühr, mind. jedoch 400,- EUR
  • Rücktritt bis vier Wochen vor Beginn: 50 % der Teilnahmegebühr, mind. jedoch 400,- EUR
  • Rücktritt ab dem 13. Tag vor Beginn: 100 % der Teilnahmegebühr

Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen (per E-Mail an die in der Weiterbildungsankündigung angegebene E-Mail-Adresse ist ausreichend). Für die Fristwahrung ist, sofern nicht das gesetzliche Widerrufsrecht (siehe Pkt. A.4) anwendbar ist, das Datum des Eingangs bei uns maßgeblich.

4 Widerrufsrecht

Wenn Sie als Privatperson teilnehmen und der Vertrag über Ihre Teilnahme an der Weiterbildung im Fernabsatz geschlossen wurde, so haben Sie das Recht, entsprechend der diesen AGB beiliegenden Widerrufsbelehrung binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über Ihre Teilnahme an der Weiterbildung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Bei einem rechtzeitigen Widerruf fallen für Sie keine Kosten an. Sollte Ihre Anmeldung jedoch so spät erfolgt sein, dass die Widerrufsfrist erst nach Beginn der Weiterbildung endet, so stimmen Sie bereits mit der Anmeldung bzw. Bewerbung zu, im Falle eines späteren Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der von uns bis zum Zeitpunkt des Eingangs Ihre Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts bereits erbrachten Leistungen entspricht.

Klarstellend wird festgehalten, dass dieses gesetzliche Widerrufsrecht einen Vertragsschluss im Fernabsatz, also unter ausschließlicher Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmittel voraussetzt. Bei Weiterbildungen denen ein Aufnahmeverfahren (bspw. ein Bewerbungsgespräch) vorausgeht ist ein Vertragsschluss im Fernabsatz nicht möglich, weshalb in diesen Fällen kein Widerrufsrecht besteht.

5 Änderungen, Absagen

Aufgrund der langfristigen Planung können unsere Weiterbildungsangebote Entwicklungen und Änderungen unterworfen sein, insbesondere die Sicherung der Qualität erfordert kontinuierliche Anpassungen. Wir behalten uns daher vor, zumutbare und sachlich gerechtfertigte Änderungen bei den Inhalten, Terminen, Orten und Vortragenden vorzunehmen.

Des Weiteren behalten wir uns vor, eine Weiterbildung vor Beginn abzusagen oder (auch während einer laufenden Weiterbildung) die Weiterbildung abzubrechen bzw. einen Teil der Weiterbildung abzusagen. Eine Absage bzw. ein Abbruch können insbesondere erfolgen, wenn i) die für die Weiterbildung festgelegte Mindestteilnehmendenanzahl nicht erreicht wird, ii) ein*e Vortragende*r erkrankt oder iii) bei Outdoor-Veranstaltungen die Witterungsverhältnisse das Durchführen der Weiterbildung nicht (mehr) zulassen.
Wir werden die Teilnehmenden von Änderungen bzw. Absagen ehestmöglich verständigen. Müssen wir eine Weiterbildung aufgrund des Nichterreichens der festgesetzten Mindestteilnehmendenanzahl oder der Erkrankung einer*s Vortragenden absagen, so erstatten wir bereits bezahlte Teilnahmegebühren zurück; wird nur ein Teil der Veranstaltung abgesagt, erstatten wir den aliquoten Teil der Teilnahmegebühr zurück. Dasselbe gilt, wenn wir eine Weiterbildung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse absagen müssen. Darüberhinausgehende Ansprüche sind in den vorstehend angeführten Fällen ausgeschlossen.

B. Maßgeschneiderte firmenspezifische Weiterbildungen

1 Vertragsunterlagen

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus dem Vertrag, also aus allen dem Vertragsabschluss zugrundeliegenden Dokumenten, insbesondere (sofern jeweils vorhanden) aus der schriftlichen Vereinbarung, durch die der Vertrag zustande gekommen ist („Auftragsbestätigung“ oder „Einzelvertrag“), dem Angebot sowie aus diesen AGB. Bei Widersprüchen gelten die angeführten Dokumente in der angegebenen Reihenfolge. Nachträgliche Änderungen bzw. Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform und Zustim-mung sämtlicher Vertragsparteien. Im Übrigen gilt Pkt. B.2.

2 Zusammenarbeit, Änderungen

Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bei der Auftragsdurchführung zu unterstützen und insbesondere alle erforderlichen Informationen so zeitgerecht zu erteilen, dass wir das Weiterbildungsprogramm ohne Zeitverlust entwickeln, planen und durchführen können. Aus einer mangelhaften oder nicht zeitgerechten Mitwirkung der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers entstehende zusätzliche Aufwendungen oder Schäden hat die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber zu tragen.

Werden im Zuge der Auftragsdurchführung Umstände erkennbar, die eine Änderung erforderlich machen (z. B. inhaltliche oder zeitliche Änderungen), so werden wir die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber unverzüglich schriftlich informieren und allfällige Maßnahmen bzw. Änderungsvorschläge samt den damit verbundenen inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Auswirkungen unterbreiten. Über die weitere Vorgehensweise entscheiden die Vertragsparteien einvernehmlich.

3 Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen

Die Rechnungslegung erfolgt gemäß dem vereinbarten Zahlungsplan. Alle Zahlungen sind so zu leisten, dass sie uns am Tag der Fälligkeit spesenfrei auf dem in der Rechnung angegebenen Konto zur Verfügung stehen.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verrechnen. Darüber hinaus können wir alle durch den Verzug entstehenden Kosten, insbesondere Mahn- und Inkassospesen sowie ggf. Rechtsanwaltskosten, in Rechnung stellen.

Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen. Allfällig vereinbarte Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts auf die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber über.

4 Vorzeitige Vertragsbeendigung

Die Vertragsparteien sind nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Vertragspartei auch nach Setzen einer angemessenen Nachfrist unter Androhung der Rechtsfolgen ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Bei vorzeitiger Vertragsauflösung haben wir Anspruch auf Bezahlung bereits erbrachter Leistungen. Im Fall einer vorzeitigen Vertragsauflösung aus Gründen, die nicht wir zu vertreten haben, sind wir berechtigt, zusätzlich eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des Auftragswerts für die noch offenen Leistungen zu verrechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.

Die Erklärung der Vertragsauflösung hat schriftlich durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.

5 Geheimhaltung

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle ihnen im Rahmen der Ausführung des Vertrags und der Zusammenarbeit in schriftlicher, mündlicher oder sonstiger Form zur Kenntnis gelangenden Informationen über geschäftliche Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei, inkl. jedwede Information über innerbetriebliche Vehältnisse und Vorgänge bei der jeweils anderen Vertragspartei, die als vertraulich gekennzeichnet sind, unter vertraulichen Umständen mitgeteilt werden oder die unter Zugrundelegung einer angemessenen geschäftlichen Beurteilung als vertraulichen angesehen würden – einschließlich Informationen, die von einer Vertragspartei in den Räumlichkeiten der jeweils anderen Vertragspartei gesehen oder in Erfahrung gebracht werden – streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei zu nutzen. Im Zweifel ist eine Information als geheim anzusehen.

In diesem Zusammenhang sind die Vertragsparteien auch verpflichtet, vertrauliche Informationen im Sinne des vorstehenden Absatzes ausschließlich solchen Personen zu offenbaren, die für die Ausführung des Vertrags und die Zusammenarbeit Zugang erhalten müssen. Sie werden nur solche Mitarbeiter*innen und Dritte für die Zusammenarbeit heranziehen, die ihrerseits schriftlich an eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit in gleichem Umfang gebunden sind. Im Übrigen haben beide Vertragsparteien alle weiteren gesetzlichen bzw. berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten einzuhalten.

Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung besteht nicht, wenn und soweit die Vertragspartei nachweist, dass die betreffenden Informationen (i) allgemein bekannt sind bzw. der Vertragspartei bereits vor Beginn der Zusammenarbeit bekannt waren oder (ii) ohne Verschulden der Vertragspartei allgemein bekannt wurden oder (iii) rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nicht gegenüber Behörden oder Gerichten, soweit kein gesetzliches Recht zur Aussageverweigerung besteht.

Die Vertragsparteien können von ihren Geheimhaltungspflichten nur in Schriftform entbunden werden. Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung gelten auch nach Vertragsbeendigung weiter fort.

C. Gemeinsam anwendbare Bestimmungen

1 Seminarunterlagen, Skripten

Soweit nicht ausdrücklich anderes angegeben bzw. vereinbart ist, sind die beigestellten Seminarunterlagen, Skripten oder sonstige Materialien (zusammengefasst kurz: „Lernunterlagen“) in der Teilnahmegebühr bzw. im Entgelt enthalten.
Die Lernunterlagen dürfen von den Teilnehmenden nur für den eigenen (persönlichen) Gebrauch verwendet werden. Daher ist zum Beispiel das Bearbeiten, Übersetzen, Veröffentlichen oder Zurverfügungstellen – vor allem in Online-Medien jeder Art – nicht zulässig. Auch die Nutzung der Lernunterlagen für kommerzielle Zwecke ist nicht gestattet. Die Lernunterlagen bleiben geistiges Eigentum der Autor*innen. Bitte beachten Sie, dass ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz gegebenenfalls zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen führen kann.

Wird im Rahmen einer Weiterbildung eine Software verwendet, so darf diese nur im Rahmen der Weiterbildungsveranstaltung genutzt werden. Das Herunterladen, Installieren oder Speichern der Software ist nicht zulässig. Dies gilt, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird.

2 Nutzung von Lernplattformen

Setzen wir im Rahmen einer Weiterbildung Lernplattformen wie bspw. Moodle oder Mahara ein, so unterliegt die Nutzung dieser Lernplattformen Nutzungsbedingungen. Die Nutzungsbedingungen für eine Lernplattform werden den Teilnehmenden beim erstmaligen Einstieg in die Lernplattform zur Kenntnis gebracht und die Lernplattformen dürfen nur bei Anerkennung der jeweiligen Nutzungsbedingungen genutzt werden. Die Teilnehmenden anerkennen die Nutzungsbedingungen, wenn sie sich mit ihren Zugangsdaten Zugang zu einer Lernplattform verschaffen.

3 Filmen, Fotografieren, Anfertigen von Tonaufzeichnungen

Das Filmen, Fotografieren und Anfertigen von Tonbandaufnahmen oder sonstigen Aufzeichnungen von Weiterbildungsveranstaltungen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der*s jeweiligen Vortragenden gestattet. Dies gilt auch für das Zurverfügungstellen solcher Aufzeichnungen im Internet bzw. in sozialen Netzwerken. Für letzteres ist zudem auch die Zustimmung aller akustisch und/oder visuell erkennbaren Personen einzuholen.

4 Prüfungen und sonstige leistungsbezogene Nachweise

Bei einzelnen Weiterbildungen, insbesondere bei Zertifikatsprogrammen, sind leistungsbezogene Nachweise zu erbringen. Die Form der leistungsbezogenen Nachweise richtet sich nach der Art der Weiterbildung. Sofern eine Prüfung als leistungsbezogener Nachweis festgesetzt ist, kann diese schriftlich, mündlich oder in praktischer Form abgehalten werden.

Die Beurteilung von Prüfungen und eigenständigen schriftlichen Arbeiten erfolgt im österreichischen Notensystem (1 bis 5), wenn diese Form der Beurteilung unmöglich oder unzweckmäßig ist, lautet die positive Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“. Eine positive Beurteilung ist ab Erreichen von zumindest 60 % der geforderten Leistung möglich. Weitere Anforderungen können von den jeweiligen Vortragenden individuell festgesetzt werden. Nicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden, wobei die zweite Wiederholung vor einer Kommission von drei Personen mündlich und/oder schriftlich durchzuführen ist. Die erste Wiederholung ist in der Teilnahmegebühr (bei firmenspezifischen Weiterbildungen: im vereinbarten Entgelt) enthalten, für die zweite Wiederholung verrechnen wir eine gesonderte Prüfungsgebühr.

Wir bieten Prüfungstermine zeitnah zur jener Weiterbildung bzw. Lehrveranstaltung an, in der die prüfungsrelevanten Inhalte vermittelt wurden. Sollte aus welchen Gründen auch immer ein festgesetzter Prüfungstermin nicht wahrgenommen werden können, so bieten wir innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten maximal einen Ersatztermin an, welcher in der Teilnahmegebühr (bei firmenspezifischen Weiterbildungen: im vereinbarten Entgelt) enthalten sind. Für das Zurverfügungstellen darüber hinausgehender Prüfungstermine verrechnen wir eine gesonderte Prüfungsgebühr je Prüfungstermin.

5 Teilnahmebestätigung, Zertifikat

Für die Teilnahme an einer Weiterbildung stellen wir eine Teilnahmebestätigung aus. Voraussetzung für das Ausstellen der Teilnahmebestätigung ist eine Anwesenheit von zumindest 80 % über die gesamte Dauer der Weiterbildung und die vollständige Bezahlung der Teilnahmegebühr (bei firmenspezifischen Weiterbildungen: des vereinbarten Entgelts). Bei Zertifikatsprogrammen erhalten die Teilnehmenden zusätzlich ein Zertifikat. Voraussetzung für das Ausstellen eines Zertifikats ist zusätzlich zu den vorstehend angeführten Voraussetzungen, dass alle vorgeschriebenen leistungsbezogenen Nachweise positiv absolviert wurden (siehe Pkt. C.4). Die Vergabe von ECTS Punkten ist grundsätzlich mit einem entsprechenden Leistungsnachweis (z. B. Prüfung, schriftliche Arbeit, Test) verbunden.

6 Hausordnung

Die Nutzung unserer Gebäude, Räume, Anlagen, Einrichtungen, Geräte und Sachmittel unterliegt den Vor-schriften einer Hausordnung. Die jeweils aktuelle Version der Hausordnung steht auf unserer Website zum Download zur Verfügung. Die Bestimmungen der Hausordnung sind von allen Teilnehmenden einzuhalten, insbesondere ist die Infrastruktur pfleglich zu behandeln und verursachte Schäden sind zu ersetzen.

7 Ausschluss von der Teilnahme

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind wir berechtigt, eine Teilnehmende bzw. einen Teilnehmenden von der weiteren Teilnahme an der Weiterbildung auszuschließen. Ein solch wichtiger Grund liegt beispielsweise vor bei wiederholter mutwilliger Störung von Weiterbildungsveranstaltungen, bei hartnäckigem Zahlungsverzug oder bei Verstoß gegen die Hausordnung. Ein wichtiger Grund, der uns zum Ausschluss berechtigt, liegt auch vor, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass Angaben der bzw. des Teilnehmenden iZm dem Nachweis der Zugangsvoraussetzung falsch waren. Bei Ausschluss von der weiteren Teilnahme an der Weiterbildung erlöschen die Rechtsansprüche auf Teilnahme an der Weiterbildung und auf Rückerstattung einer bereits bezahlten Teilnahmegebühr.

8 Datenverarbeitung, Datenschutz

Für die Zwecke der Organisation, Administration und Durchführung der Weiterbildung ist es erforderlich, dass wir personenbezogene Daten von den Teilnehmenden verarbeiten. Welche Daten wir verarbeiten, wie lange wir diese speichern und alle sonstigen Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz haben wir in unserer Datenschutzerklärung zusammengefasst. Dort informieren wir die Teilnehmenden außerdem über ihre Rechte und erläutern natürlich auch, wie diese ausgeübt werden können. Sie finden die Datenschutzerklärung auf unserer Website unter www.fh-campuswien.ac.at/datenschutzerklaerung.

9 Gewährleistung, Haftung

Wir erbringen unsere Leistungen in professioneller Weise und mit angemessener Sorgfalt, haften jedoch nicht für den Eintritt eines bestimmten persönlichen oder wirtschaftlichen Erfolgs. Entspricht die von uns erbrachte Leistung nach Art, Inhalt oder Umfang objektiv nicht der Vereinbarung, so haben Sie nur das Recht, Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden zu verlangen, andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

Darüber hinaus haften wir nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.

Generell haften wir nicht für durch Dritte verursachte Schäden, insbesondere übernehmen wir keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung persönlicher (Wert-)Gegenstände der Teilnehmenden.

Bei firmenspezifischen Weiterbildungen haftet die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber für alle Schäden, die uns durch schuldhaftes Verhalten der ihr bzw. ihm zurechenbaren Teilnehmenden entstehen.

Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen an Dritte ist nicht zulässig.

10 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss von Kollisionsnormen. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen oder über diese AGB und den Teilnahmevertrag bzw. den Auftrag wird das sachlich zuständige Gericht für Wien vereinbart. Davon abweichend ist Gerichtsstand für Klagen gegen Verbraucher*innen gemäß § 14 KSchG deren Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Beschäftigungsort, sofern dieser im Inland liegt.

Gegenüber Verbraucher*innen im Sinne des KSchG gelten die Bestimmungen dieser AGB nur soweit, als ihnen nicht zwingende Regelungen des KSchG entgegenstehen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Wenn Sie als Privatperson an einer Weiterbildung der FH Campus Wien teilnehmen und der Vertrag über Ihre Teilnahme an der Weiterbildung im Fernabsatz geschlossen wurde, so haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über Ihre Teilnahme an der Weiterbildung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – die Kontaktdaten finden Sie in der Anmeldebestätigung – mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag über Ihre Teilnahme an der Weiterbildung zu widerrufen, informieren. Sie können dafür unser nachstehendes Muster-Widerrufsformular nutzen, die Verwendung dieses Formulars ist jedoch nicht vorgeschrieben. Ggf. stellen wir auf unseren Websites auch ein elektronisches Widerrufsformular zur Verfügung; nutzen Sie diese Möglichkeit für die Ausübung Ihres Widerrufsrechts, so werden wir Ihnen unverzüglich (per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang Ihres Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie Ihre Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie den Vertrag über Ihre Teilnahme an der Weiterbildung wirksam widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich zurückzuzahlen (spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist). Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.

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